Aabach bleibt für Böötler gesperrt
Zuviele Menschen auf dem Wasser, die Pflanzen zerstören und Tiere stören. Damit ist nun Schluss.
Der Regierungsrat hat eine Änderung in der Verordnung über die Schifffahrt vorgenommen. Neu ist das Fahren mit Schiffen und Schwimmkörpern verboten, auf dem Aabach im Bereich des Wassergrabens um das Schloss Hallwyl sowie zwischen dem Ausfluss aus dem See und dem Schloss. Dies zur Entlastung des Schutzgebiets. Die neue Verordnung tritt per 1. Juli 2023 in Kraft.