Tümpelbau
01.11.2023

Materialabbau-Planung geht Hand in Hand mit Stärkung der Kreislaufwirtschaft

Der Regierungsrat will den Richtplan anpassen und die für die Zukunft erforderlichen Kiesabbau-Gebiete aufgrund einer Bedarfsanalyse neu bestimmen. Pro Natura Aargau unterstützt diese Planung und den für den Aargau erforderlichen Kiesabbau. Die der Planung zugrundeliegende Bedarfsanalyse muss jedoch überarbeitet werden, da sie Massnahmen des Kantons Aargau zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft nicht berücksichtigt.

Der vorgeschlagene Richtplan geht davon aus, dass der vergangene Bedarf nach Kies sich
unverändert in der Zukunft fortsetzt. Dies steht jedoch im Widerspruch zum Ziel des Regie-
rungsrats, dass durch die Förderung der Kreislaufwirtschaft in Zukunft weniger Rohstoffe im
Kanton Aargau verbraucht werden sollen. Gerade die öffentliche Hand als Bauherrin ist gefordert, weniger Ressourcen als in der Vergangenheit zu verbrauchen und mit gutem Beispiel voranzugehen. Pro Natura Aargau unterstützt die Überarbeitung des Richtplans für zusätzliche Kiesabbaugebiete, fordert jedoch eine Überarbeitung der Bedarfsanalyse.


Matthias Betsche, GLP-Grossrat und Geschäftsführer von Pro Natura Aargau betont: «Der Kanton Aargau hat sich zum Entwicklungsschwerpunkt gemacht, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und den Verbrauch von nicht erneuerbaren Rohstoffen zu reduzieren. Das muss sich auch in dieser Richtplanung für Materialabbau im Kanton Aargau niederschlagen. Der Kanton Aargau soll als Bauherrin in Zukunft weniger neue Rohstoffe, dafür vermehrt rezyklierte Materialien verwenden und mit gutem Beispiel voran gehen. Das ist auch eine grosse Chance für den Wirtschaftsstandort Aargau.»


Der Bau und der Betrieb von Gebäuden und Infrastrukturen sind verantwortlich für rund 50 Prozent des Rohstoffbedarfs, einen Drittel der CO2-Emissionen und über 80 Prozent des Abfallaufkommens in der Schweiz. Soll die Bauwirtschaft nachhaltiger und zukunftsfähiger werden, muss der Verbrauch nicht erneuerbarer Rohstoffe beim Bauen abnehmen.


Die Bedarfsanalyse und das geplante Abbautempo müssen die möglichen Massnahmen zur Stärkung einer Kreislaufwirtschaft mit einbeziehen. Die der Richtplanung zugrundeliegende Bedarfsanalyse ist entsprechend zu überarbeiten. Dies hat sich darin niederzuschlagen, dass die zukünftige Bedarfsmenge und mithin auch die festzusetzenden Abbaugebiete reduziert werden.